1. Allgemeines Nachstehende Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr der Firma Poolfaktor Schwimmbadtechnik Andreas Clauss, 70825 Korntal-Münchingen mit dem Auftraggeber. Sie werden vom Besteller mit der Auftragserteilung spätestens aber mit der Annahme der ersten Lieferung/Leistung anerkannt. Der Inhalt der Auftragsbestätigung und der folgenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen ist allein maßgebend; Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden, insbesondere Angaben über die bauseitigen Möglichkeiten und Voraussetzungen des Einbaus unserer Anlage sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden oder in der Auftragsbestätigung darauf Bezug genommen wurden. Für den Lieferumfang gilt an erster Stelle die Beschreibung in der jeweils gültigen Preisliste. Mit Erscheinen dieser Preisliste verlieren alle vorhergehenden Preislisten ihre Gültigkeit.
2. Angebote Unsere Angebote sind freibleibend. Nach Bestätigung sind die in den Angeboten bzw. Auftragsbestätigungen beigefügten Abbildungen, Maße oder Zeichnungen nur insoweit verbindlich, als sich nachträglich keine bauseitigen Änderungen ergeben, behördliche Vorschriften geändert oder neu erlassen werden, oder Konstruktionsänderungen erfolgen. Sofern aus diesen Gründen für den Auftraggeber zumutbare Änderungen erforderlich werden, behalten wir uns vor, die Ausführung den geänderten Umständen anzupassen. Sollten dadurch Mehrkosten entstehen, wird der Käufer vorher unterrichtet.
3. Preise Die Preise sind Festpreise für die Dauer von 6 Monaten ab Vertragsschluss. Soweit zwischen Vertragsschluss und vereinbartem und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als 6 Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise des Verkäufers; übersteigen die letztgenannten Preise die zunächst vereinbarten um mehr als 10 %, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bei Anzahlung von mindestens 50% des Auftragswertes können Festpreise im obigen Sinne auch für mehr als 6 Monate besonders vereinbart werden. Die Preise verstehen sich ab Sitz 70825 Korntal-Münchingen. Die Kosten für Nebenleistungen wie Verpackung, Anlieferung, Versand und Montage sowie für den Anschluss erforderlichen zusätzlichen Materialien, werden gesondert berechnet. Bei Auslieferung der Ware mit Lkw und Montage durch Poolfaktor Schwimmbadtechnik können die Kosten für Fracht und Montage in einem Pauschalbetrag abgerechnet werden. Bei diesem Pauschalbetrag wird vorausgesetzt, dass die Montage sofort nach Anlieferung ohne Unterbrechung erfolgen kann und dass für die Anlieferung und Montage notwendig vereinbarte Zeit eingehalten werden kann. Sollten durch Gründe, die nicht durch uns zu vertreten sind, zusätzliche Fahrten oder Arbeitszeit notwendig werden, berechnen wir die uns dadurch entstehenden Mehrkosten gesondert. Die Kosten für bauseitig zu erbringende Leistungen sind in unseren Preisen nicht enthalten.
4. Bauseitige Voraussetzungen / Betrieb a. Allgemein: Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle bauseitigen Arbeiten vor dem für die Anlieferung und Montage vereinbarten Termin fertig zu stellen. Für das Einbringen von Ware und Geräten müssen ausreichend Gegebenheiten vorhanden sein. Die Vorbereitung der Gegebenheiten müssen genau den Anforderungen der Hersteller entsprechen. b. Schwimmbad-Installation: Die erforderlichen Arbeiten für Anschluss oder die Verlegung von Zu- und Abwasser müssen zum Anlieferungszeitpunkt fertig sein. Die Elektroinstallation ist nach unseren Angaben von örtlich zugelassenen Elektrofachbetrieben durchzuführen. Das gilt auch für alle übrigen elektrischen Anschlüsse. c. Sanitäre Installation: Sämtliche Installationsleitungen sind bauseitig nach unseren Angaben zu verlegen, soweit nichts anderes angegeben oder vereinbart wird. d. Das Schwimmbad ist entsprechend der Anweisungen des Herstellers zu betreiben und zu warten. Bei missbräuchlicher und nicht bestimmungsgemäßer Nutzung erlischt die Gewährleistung. Die Wasserpflege ist entsprechend der mitgelieferten Pflegeanweisung durchzuführen
5. Lieferzeit Bei auf Abruf erteilten Aufträgen ist der gewünschte Liefertermin 30 Werktage vorher schriftlich anzugeben, sofern keine längeren Abruffristen vereinbart sind. Liefertermine werden von uns, wenn irgend möglich, eingehalten. Für den Fall eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs wird die Dauer der vom Käufer gesetzlich zu setzende Nachfrist auf 6 Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung bei uns beginnt. Haben wir die Verspätung der Lieferung nicht zu vertreten, beruht diese insbesondere auf höherer Gewalt, wie z. B. unverschuldeten Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Roh- und Baustoffe, auf Streik oder Aussperrung, dann verlängert sich die Lieferfrist oder schiebt sich der vereinbarte Liefertermin um den Zeitraum dieser nicht verschuldeten Belieferungsschwierigkeiten hinaus. Der Besteller ist aber in diesen Fällen berechtigt, nach Ablauf von 2 Monaten seit dem ursprünglichen Liefertermin vom Vertrag zurückzutreten.
6. Zahlungsbedingungen Bei Bestellung ist eine Anzahlung in Höhe von 50% des Auftragswertes zu leisten, zahlbar spätestens innerhalb 10 Tagen ab Datum der Auftragsbestätigung. Der Restbetrag wird vor der Auslieferung fällig. Vereinbarte Fristen laufen erst ab Eingang der Anzahlung. Bei Abholung von Waren ist bar zu bezahlen. Ansonsten sind unsere Rechnungen zahlbar: Rechnungsdatum rein netto. Weitere Vereinbarungen erlangen nur nach schriftlicher Zustimmung unsererseits Rechtgültigkeit
7. Eigentumsvorbehalt Die gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum. Der Kunde ist nicht berechtigt die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern, solange er im Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
8. Schadensersatz Bei ganzer oder teilweiser Erfüllungsverweigerung des Bestellers sind wir unbeschadet anderer gesetzlicher Maßnahmen berechtigt, eine Schadenspauschale in Höhe von 20 % des Auftragswertes zu verlangen, außer der Besteller würde nachweisen, dass uns kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist. Unsererseits wird die Geltendmachung eines höheren tatsächlich entstandenen Schadens nicht ausgeschlossen.
9. Gewährleistung 12 Monate Gewährleistung auf alle Teile die einem Dauerverschleiß unterliegen, wie z.B. Heizung, Kreislaufpumpen, farbliche Veränderungen von Kunststoffteilen, Lackteilen, Isolationsabdeckung etc. 2 Jahre EU Gewährleistung auf alle anderen Teile. Eventuell abweichende oder erweiterte Garantien entnehmen Sie bitte den Herstellerangaben. Bei Inanspruchnahme sind diese vom Kunden direkt bei Hersteller anzumelden.
10. Haftung Die Haftung für Schäden aufgrund der Verletzung von vertraglichen Haupt- oder Nebenpflichten oder aufgrund Verzuges ist ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen nur grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung durch uns, unseren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Poolfaktor Schwimmbadtechnik übernimmt keinerlei Gewähr für die Angaben in Webinhalten, Produktbroschüren, etc., insbesondere hinsichtlich Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit. Die darin enthaltenen Produktbeschreibungen stellen lediglich Beschaffenheitsangaben dar und sind ausdrücklich keine Zusicherungen oder Garantien von Eigenschaften. Jederzeitige Produktänderungen - gegebenenfalls ohne Vorankündigung - in Farbe und Design sowie technische Änderungen behalten wir uns ausdrücklich vor. Haftungsansprüche gegen Poolfaktor Schwimmbadtechnik wegen fehlerhafter oder unvollständiger Angaben und Produktbeschreibungen sind ausgeschlossen, soweit seitens Poolfaktor Schwimmbadtechnik kein nachgewiesenes vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.
11. Unterlagen Die an den Besteller übergehenden Unterlagen, wie Zeichnungen, Modelle, Entwürfe und Berechnungen bleiben bis zur rechtswirksamen Erteilung des Auftrags unser Eigentum. Bei Nichterteilung eines Auftrags sind wir berechtigt, sämtliche Unterlagen zurückzufordern. Der Käufer ist nicht berechtigt, unsere Zeichnungen, Modelle, Entwürfe und Berechnungen ohne unsere ausdrückliche Genehmigung zu veröffentlichen, zu vervielfältigen oder für einen anderen als den vereinbarten Zweck zu benutzen.
12. Gerichtsstand, Teilnichtigkeit a. Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentliches rechtliches Sondervermögen ist, ist 70825 Korntal-Münchingen ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. b. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Poolfaktor Schwimmbadtechnik
Andreas Clauss